Es ist möglich die Kosten über den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 125 € für haushaltsnahe Dienstleistungen abzurechnen, egal welchen Pflegegrad Sie haben.
Ab Pflegegrad 2 können Sie auch Ihr Pflegegeld nutzen, bei der Pflegekasse die stundenweise Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen oder bis zu 40% der Pflegesachleistungen (Umwandlung nach § 45 a SGB XI) nutzen.
Meine nachfolgenden Entgelthöhen sind gültig ab dem 01.01.2024 und können unter folgendem Link bei der Aufsichts- und Dienstleitstungsdirektion Trier eingesehen werden:
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_2/Referat_24/Pflege_-__AUA/2023_Pflege_AUA_Entgeldgrenzen.pdf
(Eventuelle Änderungen werden zeitnah kommuniziert und mit neuem Link eingefügt.)
Schwerpunkt "pflegerische Betreuungsleistung":
39,19 €, zuzüglich einer einmaligen Hausbesuchspauschale (je Besuch) in Höhe von 7,54 €.
Schwerpunkt "Hilfe bei der Haushaltsführung":
35,54 €, zuzüglich einer einmaligen Hausbesuchspauschale (je Besuch) in Höhe von 7,54 €.
Kontaktieren Sie mich einfach für ein unverbindliches Angebot:
Alltagsbegleitung Heyde
annerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen
Aufsichtsbehörde: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
© Stefan Heyde. Alle Rechte vorbehalten.
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